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» aktueller Grundbuchauszug
» Katasterkarte bzw. Flurkarte
» Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
» Erschließungsbeitragsbescheinigung
» Bauzeichnungen/Pläne
» evtl. Lageplan
» Teilungserklärung (bei Wohnungen)
Was passiert, wenn man bestimmte Unterlagen
nicht 
beibringen kann?Die für die Wertermittlung erforderlichen Daten
können selbstverständlich von uns beschafft werden. Die dabei
entstehenden Kosten werden ohne weitere Zusatzkosten 1:1 an den Auftraggeber
weitergegeben.
Wie verläuft die Auftragsabwicklung im
allgemeinen?  » Abschluss eines
Sachverständigenvertrages
» Übergabe aller vorhandenen Unterlagen von Seiten des
Auftraggebers
» Vereinbarung und Durchführung eines Ortsbesichtigungstermins
» Beschaffung der erforderlichen Unterlagen von unserer Seite
» Einholung von aktuellen Ämterinformationen
» Erstellung des Gutachtens in der vom Auftraggeber gewünschten
Anzahl
» Übergabe der Gutachten an den Auftraggeber sowie Rechnungsstellung
Wie hoch ist das
Sachverständigenhonorar?  Unsere Honorare
für Verkehrswertgutachten werden in der Regel nach den Sätzen der
bestimmt. Für Wertermittlungen gilt hier der
§ 34 (1) HOAI.
Wie lange dauert die Auftragsabwicklung im
allgemeinen?
  Bei Vorliegen aller zur Wertermittlung
erforderlichen Daten werden die Gutachtenaufträge sehr zügig, tlw.
innerhalb weniger Tage, bearbeitet. In der Regel benötigen wir ca. 3
Wochen zur Fertigstellung.
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