Sachverständigenbüro Dr. Gleser & Dalhoefer
 
     

Ratgeber


» Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug?
» Wo beantrage ich eine Katasterkarte?
» Wo erhalte ich einen Auszug aus dem
Baulastenverzeichnis?

» Wo bekomme ich eine
Erschließungsbeitragsbescheinigung?

» Wo erhalte ich eine Teilungserklärung?
» Kann ich auch als Nichteigentümer
ein Gutachten in Auftrag geben?



Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern persönlich für ein
kostenloses, unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Wenn Sie bereits einen konkreten Fall vorliegen haben, unterbreiten wir Ihnen dazu gern ein unverbindliches, kostenfreies Kostenangebot.





Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug?nach oben

Grundbuchauszüge werden bei den Grundbuchämtern der Amtsgerichte beantragt. Als Nichteigentümer benötigt man eine Vollmacht des Eigentümers. Die Kosten für einen unbeglaubigten Auszug belaufen sich in Berlin auf z. Zt. 10,00 Euro.



Wo beantrage ich eine Katasterkarte?nach oben

Katasterkarten werden beim Kataster- bzw. Vermessungsamt des jeweiligen Bezirksamtes oder der Stadtverwaltung beantragt. Als Nichteigentümer benötigt man eine Vollmacht des Eigentümers. Die Kosten belaufen sich in Berlin auf z. Zt. 10,23 Euro.



Wo erhalte ich einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis?nach oben

Ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis kann beim Bau- und Wohnungsaufsichtsamt bzw. Bauamt des jeweiligen Bezirksamtes oder der Stadtverwaltung beantragt werden. Als Nichteigentümer benötigt man eine Vollmacht des Eigentümers. Die Kosten belaufen sich bei einem Negativbescheid in Berlin auf z. Zt. 17,00 Euro.



Wo bekomme ich eine Erschließungsbeitragsbescheinigung?nach oben

Eine Erschließungsbeitragsbescheinigung kann beim Tiefbauamt bzw. Bauamt des jeweiligen Bezirksamtes oder der Stadtverwaltung beantragt werden. Als Nichteigentümer benötigt man eine Vollmacht des Eigentümers. Bei Beantragung ist es ratsam, die Höhe etwaiger Erschließungsbeiträge sowie mögliche Straßenlandabtretungen abzufragen. Die Kosten belaufen sich bei einem Negativbescheid in Berlin auf z. Zt. 30,68 Euro.



Wo erhalte ich eine Teilungserklärung? nach oben

Eine Teilungserklärung wird bei den Grundbuchämtern der Amtsgerichte beantragt. Als Nichteigentümer benötigt man eine Vollmacht des Eigentümers. Die Kosten sind abhängig von der Anzahl der zu erstellenden Kopien.



Kann ich auch als Nichteigentümer ein nach oben
Gutachten in Auftrag geben?

Bei Vorhandensein einer Vollmacht des Eigentümers stellt dies kein Problem dar.


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